Ein wesentliches Merkmal des Schutzes ausländischer Investitionen ist ein System zur Beilegung von Streitigkeiten. Gaststaatliche Gerichte können gegenüber ausländischen Investoren voreingenommen sein und/oder die Rechtsstaatlichkeit als solche kann generell nicht hinreichend gewährleistet sein.

Auch werden die staatlichen Gerichte meist innerstaatliches Recht anwenden, und je nach der Interdependenz der jeweiligen innerstaatlichen Rechtsordnung zwischen dem Völkerrecht und dem innerstaatlichen Recht steht das Völkerrecht möglicherweise nicht einmal als Grundlage für eine Klage vor einem innerstaatlichen Gericht zur Verfügung.

Als Streitbeilegung zwischen Investoren und Staaten wird oft nur an Schiedsgerichtsbarkeit zwischen Investoren und Staaten gedacht. Alternative Streitbeilegungsmethoden wie strukturierte Verhandlungen, Schlichtung oder Mediation werden indes ihrerseits zunehmend eingesetzt. Auch Investoren können es vorziehen, ein kommerzielles Schiedsverfahren oder sogar einen Rechtsstreit vor den staatlichen Gerichten zu führen, anstatt einen ISDS-Fall, je nach den Umständen.

RELEVANTE ERFAHRUNGEN DER RECHTSANWÄLTE VON BODENHEIMER

Axel Benjamin Herzberg und Dr Rouven F Bodenheimer beraten Investoren und Regierungen regelmäßig in Fragen des internationalen Investitionsrechts. Herr Herzberg hat auch eine Reihe von ISDS-Fällen als Stellvertretender Referent im Sekretariat des Internationalen Schiedsgerichtshofs in Paris bearbeitet.

Dr Ewelina Kragiel hat eine Reihe von ISDS-Fällen als interne Rechtsberaterin der polnischen Regierung bearbeitet.

Dr Nicolas Klein war für den Richter am Bundesverfassungsgericht Professor Dr. Andreas Paulus tätig, der selbst ein renommierter Völkerrechtsexperte ist und Deutschland unter anderem vor dem Internationalen Gerichtshof im Fall LaGrand gegen die Vereinigten Staaten vertrat. Sowohl Dr. Kleins Dissertation als auch sein LL.M.-Studium an der Columbia University (New York) hatten Fragen des internationalen Investitionsrechts, insbesondere dem Anwendungsbereich ratione personae bilateraler Investitionsabkommen zum Gegenstand.

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