„Fork in the road“-Regelungen sind den Zustimmungsklauseln einiger bilateraler Investitionsabkommen (BITs) beigefügt. Bei den „Fork in the road“-Regelungen in den BITs hat der Investor die Wahl zwischen der Verfolgung seiner Ansprüche gegen den Staat entweder über die im jeweiligen BIT vorgesehenen Schiedsgerichtsverfahren oder über die in den jeweiligen Vertragsmechanismen vorgesehenen innerstaatlichen Gerichte oder sonstige Stellen. Sobald eine Wahl getroffen wurde, ist diese dann endgültig. Wendet sich der Anleger zur Beilegung der Streitigkeit an die inländischen Gerichte des Aufnahmestaates, verliert er das Recht auf ein internationales Schiedsverfahren.
RELEVANTE ERFAHRUNGEN DER RECHTSANWÄLTE VON BODENHEIMER
Axel Benjamin Herzberg und Dr. Rouven F. Bodenheimer beraten Investoren und Regierungen regelmäßig in Fragen des internationalen Investitionsrechts. Herr Herzberg hat auch eine Reihe von ISDS-Fällen als Stellvertretender Referent im Sekretariat des Internationalen Schiedsgerichtshofs in Paris bearbeitet.
Dr. Ewelina Kragiel hat eine Reihe von ISDS-Fällen als interne Rechtsberaterin der polnischen Regierung bearbeitet.
Dr. Nicolas Klein war für den Richter am Bundesverfassungsgericht Professor Dr. Andreas Paulus tätig, der selbst ein renommierter Völkerrechtsexperte ist und Deutschland unter anderem vor dem Internationalen Gerichtshof im Fall LaGrand gegen die Vereinigten Staaten vertrat. Sowohl Dr. Kleins Dissertation als auch sein LL.M.-Studium an der Columbia University (New York) hatten Fragen des internationalen Investitionsrechts, insbesondere dem Anwendungsbereich ratione personae bilateraler Investitionsabkommen zum Gegenstand.
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