Der Schutzstandard des Most-Favoured-Nation Treatment (MFN/Meistbegünstigungsklausel) soll gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen ausländischen Investoren unterschiedlicher Nationalität gewährleisten.
Ein Investor kann sich auch auf eine Meistbegünstigungsklausel berufen, um wesentliche Standards anderer internationaler Investitionsabkommen zu übernehmen.
Häufig auftretende Probleme im Rahmen der Meistbegünstigungsklauseln sind:
- Gilt die Meistbegünstigungsklauseln auch für Streitbeilegungsvereinbarungen in anderen BITs?
- Erlauben MFN-Klauseln einen selektiven Ansatz, der zu einem synthetischen “Patchwork“ von Klauseln führt, die aus mehreren bilateralen Investitionsabkommen abgeleitet sind?
- Können Meistbegünstigungsklauseln in Bezug auf regionale Integrationsvereinbarungen geltend gemacht werden, die eine umfassende Integration mehrerer Politikbereiche vorsehen (im Gegensatz zu nur ausländischen Direktinvestitionen)?
RELEVANTE ERFAHRUNGEN DER RECHTSANWÄLTE VON BODENHEIMER
Axel Benjamin Herzberg und Dr Rouven F Bodenheimer beraten Investoren und Regierungen regelmäßig in Fragen des internationalen Investitionsrechts. Herr Herzberg hat auch eine Reihe von ISDS-Fällen als Stellvertretender Referent im Sekretariat des Internationalen Schiedsgerichtshofs in Paris bearbeitet.
Dr Ewelina Kragiel hat eine Reihe von ISDS-Fällen als interne Rechtsberaterin der polnischen Regierung bearbeitet.
Dr Nicolas Klein war für den Richter am Bundesverfassungsgericht Professor Dr. Andreas Paulus tätig, der selbst ein renommierter Völkerrechtsexperte ist und Deutschland unter anderem vor dem Internationalen Gerichtshof im Fall LaGrand gegen die Vereinigten Staaten vertrat. Sowohl Dr. Kleins Dissertation als auch sein LL.M.-Studium an der Columbia University (New York) hatten Fragen des internationalen Investitionsrechts, insbesondere dem Anwendungsbereich ratione personae bilateraler Investitionsabkommen zum Gegenstand.
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