Die Vereinigten Staaten sind Unterzeichner des CISG. Soweit das CISG nicht anwendbar ist, gilt für Kaufverträge Artikel 2 des Uniform Commercial Code (UCC).
Der UCC wurde von allen 50 Staaten, dem District of Columbia und den US-Territorien Guam, Northern Mariana Islands und Virgin Islands übernommen. Es ist zu beachten, dass Louisiana den Artikel 2 des UCC nicht übernommen hat. Wo der UCC nicht anwendbar ist, gilt gliedstaatliches bzw. territoriales Kaufrecht.
Der UCC sieht u.a. Regeln zu den folgenden Bereichen vor:
- Zustandekommen des Vertrags,
- Verpflichtungen der Parteien,
- Garantien,
- Schäden,
- Ort der Lieferung,
- Preis,
- Rechtsbehelfe, etc.
BODENHEIMER Repräsentative Mandate als Parteivertretung
Vertretung eines deutschen Rüstungsunternehmens in einem Rechtsstreit vor den deutschen staatlichen Gerichten gegen einen US-amerikanischen Zulieferer (anwendbares Recht: CISG, Recht von Virginia)
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