Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das aufgrund seiner unvorhergesehenen Eigenschaft außerhalb des Einflussbereichs des Staates liegt und die Erfüllung einer Verpflichtung wesentlich erschwert. Das Konzept besteht sowohl im Privatrecht der (nationalen und internationalen) Verträge als auch im internationalen Investitionsrecht.

Im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten sind Beispiele für Fälle höherer Gewalt die Unmöglichkeit des Aufnahmestaates, einen Teil seines Territoriums als Folge eines Aufstands zu kontrollieren, oder die durch militärische Angelegenheiten eines Drittstaates verursachte Verwüstung des Gebiets.

Einige der Bedingungen, die typischerweise als notwendig erachtet werden, damit ein Einwand der höheren Gewalt erfolgreich sein kann, sind:

  • Die Situation der höheren Gewalt machte die Erfüllung der betreffenden Verpflichtung unmöglich,
  • Das Ereignis höherer Gewalt war unvorhersehbar,
  • Das Ereignis höherer Gewalt war nicht mit der jeweiligen Gegenpartei verbunden.

RELEVANTE ERFAHRUNGEN DER RECHTSANWÄLTE VON BODENHEIMER

Axel Benjamin Herzberg und Dr Rouven F Bodenheimer beraten Investoren und Regierungen regelmäßig in Fragen des internationalen Investitionsrechts. Herr Herzberg hat auch eine Reihe von ISDS-Fällen als Stellvertretender Referent im Sekretariat des Internationalen Schiedsgerichtshofs in Paris bearbeitet.

Dr Ewelina Kragiel hat eine Reihe von ISDS-Fällen als interne Rechtsberaterin der polnischen Regierung bearbeitet.

Dr Nicolas Kleinwar für den Richter am Bundesverfassungsgericht Professor Dr. Andreas Paulus tätig, der selbst ein renommierter Völkerrechtsexperte ist und Deutschland unter anderem vor dem Internationalen Gerichtshof im Fall LaGrand gegen die Vereinigten Staaten vertrat. Sowohl Dr. Kleins Dissertation als auch sein LL.M.-Studium an der Columbia University (New York) hatten Fragen des internationalen Investitionsrechts, insbesondere dem Anwendungsbereich ratione personae bilateraler Investitionsabkommen zum Gegenstand.

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