Eine Cooling Off-Periode (auch Wartefrist) ist ein Element bilateraler Investitionsabkommen, durch das die Parteien gezwungen werden, von der Einleitung eines Schiedsverfahrens während einer bestimmten Frist abzusehen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Verwandte Elemente finden sich in verschiedenen Bereichen der Streitbeilegung, wie Handelsschiedsgerichtsbarkeit und sogar bei der Beilegung zwischenstaatlicher Streitigkeiten.
Die maßgebliche Frist kann zwischen drei und achtzehn Monaten variieren. Die Standardlänge beträgt sechs Monate.
RELEVANTE ERFAHRUNGEN DER RECHTSANWÄLTE VON BODENHEIMER
Axel Benjamin Herzberg und Dr. Rouven F. Bodenheimer beraten Investoren und Regierungen regelmäßig in Fragen des internationalen Investitionsrechts. Herr Herzberg hat auch eine Reihe von ISDS-Fällen als Stellvertretender Referent im Sekretariat des Internationalen Schiedsgerichtshofs in Paris bearbeitet.
Dr. Ewelina Kragiel hat eine Reihe von ISDS-Fällen als interne Rechtsberaterin der polnischen Regierung bearbeitet.
Dr. Nicolas Klein war für den Richter am Bundesverfassungsgericht Professor Dr. Andreas Paulus tätig, der selbst ein renommierter Völkerrechtsexperte ist und Deutschland unter anderem vor dem Internationalen Gerichtshof im Fall LaGrand gegen die Vereinigten Staaten vertrat. Sowohl Dr. Kleins Dissertation als auch sein LL.M.-Studium an der Columbia University (New York) hatten Fragen des internationalen Investitionsrechts, insbesondere dem Anwendungsbereich ratione personae bilateraler Investitionsabkommen zum Gegenstand.
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