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Fälle, die den türkischen Markt und/oder türkische Unternehmen betreffen sowie türkische Mandate mit Bezug zu Europa sind bei BODENHEIMER in guten Händen. Wir beraten viele türkische Mandanten, die in Europa und darüber hinaus tätig sind, und zwar auf Wunsch auch in türkischer Sprache. Müge Erdoğmuş ist sowohl in der Türkei als auch in Deutschland zugelassen und dient neben den Partnern Dr Rouven F. Bodenheimer und Axel B. Herzberg als wichtige Ansprechpartnerin für aktuelle und zukünftige Mandanten.

Führende türkische Unternehmen beteiligen uns häufig an grenzüberschreitenden Fällen auf dem türkischen Markt. Wir arbeiten mit verschiedenen Korrespondenzkanzleien in der Türkei zusammen, die wir je nach Lage der Dinge in die Fallbearbeitung einbeziehen.

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BODENHEIMER REPRÄSENTATIVE MANDATE ALS PARTEIVERTRETUNG

Vertretung eines deutsch-türkischen Baukonsortiums in einem Rechtsstreit gegen eine türkische Bank vor den türkischen Gerichten aus einer Garantie nach den ICC Uniform Rules on Demand Guarantees (URDG) 758.

Beratung eines türkischen Investors bei einer Mezzanine-Investition im Wert von rund 15 Mio. EUR im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben in Deutschland.

Vertretung eines deutschen Lieferanten von Metallfassaden (für ein Infrastruktur-projekt in Turkmenistan) in einem CISG-Streit gegen einen türkischen Käufer vor den deutschen Gerichten, einschließlich einstweiliger Rechtsschutz.

Vertretung einer deutschen Online-Mediaagentur in einem ICC-Schiedsverfahren gegen einen türkischen Host Provider, einschließlich einstweiliger Rechtsschutz vor deutschen staatlichen Gerichten.

Vertretung eines deutschen Herstellers von Logistiksystemen gegen ein türkisches Geflügelunternehmen in einem Exequaturverfahren vor den deutschen Gerichten nach dem New Yorker Übereinkommen und auf der Grundlage eines ICC-Awards.

Vertretung eines europäischen Mineralölkonzerns in einem deutschen

Verfahren zur Anerkennung eines Urteils eines türkischen staatlichen Gerichts gegen einen ehema-ligen türkischen Geschäftspartner in Deutschland.

Beratung eines türkischen App-Entwicklers bei der Vermeidung von Rechtsstreitig-keiten im Zusammenhang mit Vertragsverletzungen durch eine US-amerikanische Marketingplattform und bei der Vorbereitung eines umfassenden Lizenz- und Beratungsvertrages über Know-how mit einem australischen Spieleentwickler

Beratung einer türkischen Privatperson in einem Konflikt mit einer deutschen Bank in einem internationalen Erbfall nach den Erbbestimmungen des deutsch-türkischen Konsularvertrages vom 28. Mai 1929.

Beratung eines deutschen Lebensmittelgroßhändlers zu rechtlichen Risiken bei der Wiedereinfuhr von Markenprodukten aus der Türkei nach Deutschland im Rahmen des Assoziierungsabkommens von Ankara und seines Zusatzprotokolls.

Beratung und Vertretung eines türkischen Logistikunternehmens im Hinblick auf Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen deutsche Entsorgungsunter-nehmen wegen nicht ordnungsgemäß abgeschlossener Abfalltransporte

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