In den meisten Jurisdiktionen – Deutschland eingeschlossen – werden Baustreitigkeiten vornehmlich im Wege der Prozessführung vor staatlichen Gerichten entschieden. Allerdings sind in vielen englischsprachigen Jurisdiktionen auch Adjudikationsverfahren weit verbreitet.
Bei großen Infrastrukturprojekten sind sich die Parteien zudem oft einig, dass Dispute Boards schnelle (zumindest vorübergehend verbindliche) Entscheidungen treffen.
Im Vergleich zur Schiedsgerichtsbarkeit ist die Prozessführung vor staatlichen Gerichten besonders geeignet für Mehrparteienstreitigkeiten. Solche Streitigkeiten sind im Bauwesen sehr häufig. Wenn beispielsweise ein Baumangel auftritt, ist es oft eine Frage, ob er durch einen Planungsfehler (verursacht durch den Architekten oder einen Subunternehmer ), durch Ausführungsmängel des Generalunternehmers oder eines Subunternehmers oder durch Mängel an den Baumaterialien verursacht wurde. Die Prozessordnungen für Verfahren vor staatlichen Gerichten erlauben es den Parteien in der Regel, zusätzliche Parteien durch Streitverkündungen in laufende Gerichtsverfahren einzubeziehen. So ist es in einem Rechtsstreit zwischen einem Arbeitgeber und seinem Generalunternehmer über Mängel in Deutschland sehr häufig, dass beide Parteien 5, 10 oder 20 anderen Parteien Streitverkündungen zustellen lassen. Dieses verfahrensrechtliche Instrument der Streitverkündungen hat den Vorteil, dass die Tatsachen, auf die das Gericht seine Entscheidung stützt, in allen nachfolgenden Gerichtsverfahren, an denen die beteiligten Dritten beteiligt sind, verbindlich sind.
BODENHEIMER führen regelmäßig Baurechtsstreitigkeiten vor Gerichten im In- und Ausland. Unsere Praxis ist fakten- und detailorientiert und geht technische Fragen ergebnisorientiert und pragmatisch an, was zu einer effektiven Abwicklung von Baurechtsstreitigkeiten führt.
Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen im Bereich des Bauwesens finden Sie auf unserer Seite des Tätigkeitsbereiches Bauwesen.
BODENHEIMER Repräsentative Mandate als Parteivertretung
Vertretung eines australischen Hotelbetreibers vor den deutschen Gerichten in einem Verfahren zur Beweisaufnahme über Mängel in allen Badezimmern eines Hotels.
Vertretung eines deutschen Anbieters von Technical Due Diligence Dienstleistungen vor den deutschen Landgerichten
Vertretung eines deutschen Immobilienentwicklers in einem vor den deutschen Landgerichten anhängigen Rechtsstreit gegen einen deutsch-französischen Innenarchitekten, im Zusammenhang mit Ansprüchen wegen der verspäteten Fertigstellung des Projekts
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