Die Bedeutung des Kartellrechts beschränkt sich nicht auf die Zusammenschlusskontrolle oder den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. In unserer Prozess- und Schiedsgerichtspraxis stoßen wir häufig auf kartellrechtliche Probleme. Ein Beispiel sind vertikale Beschränkungen im Vertriebsrecht.
Ein immer wichtiger werdender Bereich der Kartellrechtspraxis sind Kartellschadensersatzklagen.
Die Folgen von Kartellverstößen sind für die betroffenen Unternehmen erheblich. Neben der Prüfung eines Kronzeugenantrags zur Herabsetzung der Geldbußen müssen sich die Kartellmitglieder mit den auftretenden Reputationsschäden und Schadenersatzklagen der Kartellgeschädigten auseinandersetzen.
Unsere taktischen Überlegungen in Kartellschadensverfahren hängen davon ab, ob wir Kartellanten oder Kartellgeschädigte vertreten. Um Rechtsstreitigkeiten von vornherein zu vermeiden, könnten Kartellmitglieder die Möglichkeit einer Aufhebungsvereinbarung in Betracht ziehen. Mit dieser Vereinbarung verpflichten sich die Kartellmitglieder, das Kartell zu beenden und keine Kronzeugenanträge zu stellen. Für Kartellopfer ist die Beweissicherung nach der Aufdeckung eines Kartells das dringendste Thema.
BODENHEIMER REPRÄSENTATIVE MANDATE ALS PARTEIVERTRETUNG
Beratung einer großen Anzahl von Mandanten aus verschiedenen Branchen in kartellrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Vertriebsverträgen unter anderem unter Berücksichtigung der einschlägigen Gruppenfreistellungsverordnungen, insbesondere zu vertikalen Beschränkungen sowie Forschung und Entwicklung.
IHRE ANSPRECHPARTNER FÜR DIESEN FACHBEREICH: