Das Vereinigte Königreich ist kein Unterzeichner des CISG. Der Sale of Goods Act 1979 gilt für B2B-Verkaufstransaktionen, die dem inländischen englischen Kaufrecht unterliegen. Dieser definiert Kaufverträge in seiner s 2(1) als
(…) ein Vertrag, durch den der Verkäufer dem Käufer das Eigentum an der Ware gegen eine Geldleistung, den so genannten Preis, überträgt oder zustimmt.
Für den B2C-Verkauf gelten die Bestimmungen des Consumer Rights Act 2015.
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