commercial & contracts bodenheimer herzberg legal

Die UNIDROIT Principles of International Commercial Contracts (UNIDROIT Principles) sind ein Soft-law-Instrument. Ziel ist es, das Recht der internationalen Handelsverträge zu harmonisieren. Die UNIDROIT Principles sind ein neutrales und weitgehend erschöpfendes Regelwerk, auf das sich die Parteien unter Umständen leichter einigen können als auf ein bestimmtes nationales Recht. Die UNIDROIT Principles sind als Soft-law-Instrument für die Vertragsparteien nicht bindend, es sei denn, sie haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

Die UNIDROIT Principles werden am häufigsten zur Auslegung und Ergänzung von Bestimmungen eines bestimmten nationalen Rechts oder des CISG verwendet. In der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit können sich die Parteien vorbehaltlich etwaiger Beschränkungen am Schiedsort auch auf die UNIDROIT-Prinzipien als anwendbares Recht einigen, anstatt sich auf ein bestimmtes nationales Recht oder das CISG zur Regelung ihres Vertrags zu einigen.

Die UNIDROIT Principles wurden erstmals 1994 veröffentlicht. Sie wurden seither mehrfach überarbeitet.

BODENHEIMER Repräsentative Mandate als Parteivertretung

Vertretung einer deutschen Online-Mediaagentur in einem SIAC-Schiedsverfahren gegen einen malaysischen Werbetreibenden wegen vertraglicher Ansprüche (an-wendbares Recht: UNIDROIT Principles)

BODENHEIMER Repräsentative Mandate als Schiedsrichter

Mitschiedsrichter in einem VIAC-Schiedsverfahren zwischen einem schwedischen und einem russischen Unternehmen wegen vertraglicher Ansprüche im Zusammenhang mit Arbeiten an einem Stahlwerk (CISG, UNIDROIT-Prinzipien und österreichischem Recht; Schiedsort Wien). (Axel Benjamin Herzberg)

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