BODENHEIMER stehen für Gründlichkeit und Erfolgsorientierung auch in extrem zeitkritischen Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz. Wir haben erfolgreich einstweilige Verfügungen bei Gerichten und Schiedsgerichten erwirkt bzw. abgewehrt – in vielen Fällen, in denen der Zeitrahmen besonders eng war.
BODENHEIMER VERTRETER SIND ALS PARTEIBEISTAND TÄTIG
Erlangung der Festnahme eines Schiffes zur Sicherung der Ansprüche der Werft gegen den Käufer durch eine einstweilige Verfügung von vornherein, Fall erfolgreich abgeschlossen.
Erhalten einer einstweiligen Verfügung von einem deutschen Gericht, um zu verhindern, dass die Gegenpartei auf erstes Anfordern missbräuchlich eine Bankgarantie verlangt.
Erlangung der Nichtigerklärung einer einstweiligen Verfügung, die gegen den Kunden in einer medienrechtlichen/verleumderischen Angelegenheit gegen eine Bank im Zusammenhang mit der Berichterstattung über eine gescheiterte Transaktion im Nahen Osten verhängt worden war; erfolgreiche Verteidigung des Nichtigkeitsurteils in Berufung.
Einholung von Vorabentscheidungs-/Vorabentscheidungsanordnungen von Gerichten in Berlin und München zur Sicherung der Ansprüche des Mandanten gegen säumige Schuldner, unter anderem aus Uruguay und Hongkong. Erfolgreiches Einfrieren der Vermögenswerte des Kunden in einem frühen Stadium des Verfahrens, was zu einer vollständigen Wiederherstellung für den Kunden führt.
Erlangung eines einstweiligen Beschlusses eines ICC-Schiedsgerichts in einer Angelegenheit gegen einen Beklagten in den USA, die Zahlung des Kostenvorschusses zu erzwingen; parallel dazu koordiniertes Pfändungsverfahren vor dem U.S. District Court for the Southern District of New York (Bearbeitung durch einen Korrespondentenberater in New York) zur Unterstützung des Schiedsverfahrens.
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Dr. Rouven F. Bodenheimer, M.A. FCIArb
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