construction bodenheimer herzberg legal

Komplexe Bauvorhaben umfassen zahlreiche Baubeteiligte und Gewerke.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei den rechtlichen Aspekten sämtlicher anstehender Projekte, insbesondere im Anlagen- und Maschinenbau.

Bei der Identifizierung des geeigneten rechtlichen Rahmens für das jeweilige Projekt ist ein differenzierter Ansatz erforderlich:

  • Standardverträge: Die Verwendung von Standardverträgen für Bauverträge, z. B. die internationalen FIDIC- oder NEC-Formulare oder die englischen JCT- oder ICE-Formulare, ist aus mehreren Gesichtspunkten vorteilhaft. Geprüfte, ausgewogene Risikoallokation, weniger Verhandlungen – um nur einige zu nennen. In der Praxis werden solche Standardformulare jedoch in den meisten Fällen stark geändert. Ihre „Besonderen Bedingungen“, die die projektspezifischen Änderungen enthalten, sind vielfach länger als ihre (Standard-)Rahmenbedingungen. Wir von BODENHEIMER verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beratung und Verhandlung von Standardverträgen.
  • Anwendbares Recht: Obwohl moderne Standardverträge äußerst umfangreich sind, bleiben subsidiär die zusätzlich anwendbaren, gesetzlichen Vorschriften in gewissem Maße immer relevant. Regeln für die Auslegung von Verträgen sind in der Regel nicht vollständig in Standardformularen festgelegt. Das geltende Recht kann auch Klauseln nach seinen Vorschriften über die Inhaltskontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen für ungültig erklären. Darüber hinaus gelten viele dispositive Vorschriften des anwendbaren Rechts, da standardisierte Verträge darauf verzichten, wichtige Aspekte zu regeln, die bereits durch das geltende Recht abgedeckt sind.

Zum Beispiel: FIDIC-Bauverträge enthalten keine Klausel, die besagt, dass eine Partei, die gegen eine vertragliche Verpflichtung verstößt, der geschädigten Partei Schadenersatz leisten muss. Es gibt in FIDIC-Verträgen auch keine Klausel über Verjährungsfristen. Die Grundprinzipien sowie deren technische Details sind dem geltenden Recht zu entnehmen. Das anwendbare Recht kann auch zur Unwirksamkeit einiger Standardklauseln führen, die nicht den zwingenden Bestimmungen des geltenden Rechts entsprechen.

  • Besondere Regeln für Lieferverträge: Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gestaltung von Lieferverträgen für Anlagen, Maschinen und Baustoffe. Häufig unterfallen solche Verträge dem Geltungsbereich des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) unterfallen. Soweit diese Verträge auch Installations-, Wartungs- und/oder Betriebsaspekte beinhalten, decken wir diese selbstverständlich ebenfalls mit ab.

 

  • Besondere Regeln für freiberufliche Dienstleistungen:

Architekten und Ingenieure erstellen Planungen und überwachen deren Ausführung. Wir von BODENHEIMER unterstützen unsere Mandanten bei der Bestimmung des Leistungsumfangs und seiner – auch haftungsrechtlich relevanten – Abgrenzung. Dabei berücksichtigen wir das anwendbare Recht und die bestehenden Versicherungen. BODENHEIMER verfügt über umfangreiche Erfahrungen im internationalen Baurecht. Dr. Rouven F. Bodenheimer wurde von der WHO’S WHO LEGAL in der Kategorie „Bauwesen“ als führender Experte ausgezeichnet. BODENHEIMER

BODENHEIMER Repräsentative Mandate als Parteivertretung

Vertretung eines deutschen Bodenbelagsunternehmers in einem Rechtsstreit gegen ein Krankenhaus in Luxemburg wegen angeblicher Mängel und der ungerechtfertigten Inanspruchnahme einer Erfüllungsgarantie.

Verhandlung eines Vertrages für einen deutschen Hersteller von Aluminiumschaumprodukten über die Materiallieferung für ein von einem chinesischen Joint Venture entwickeltes Bauvorhaben.

Vertretung eines deutschen Lieferanten von Metallfassaden in einem Rechtsstreit aus einem CISG-Vertrag, im Zusammenhang mit einem öffentlichen Infrastrukturprojekt in Zentralasien, gegen den türkischen Käufer, vor einem deutschen Landgericht, auch im einstweiligen Rechtsschutz.

Beratung eines Herstellers von Kaffeeverarbeitungsanlagen in einem Streitfall mit einem englischen Subunternehmer über Verzögerungen bei der Installation einer Kaffeerösterei.

Entwurf eines Subconsultancy-Vertrags für ein deutsches Ingenieurbüro zur Nutzung bei einem Infrastrukturprojekt in Saudi-Arabien.

Beratung eines Ingenieurbüros in Bezug auf die allgemeinen Bedingungen für einen Beratungsvertrag mit einem großen französischen Infrastrukturunternehmen für ein Kraftwerk in Polen.

IHRE ANSPRECHPARTNER FÜR DIESEN FACHBEREICH

Dr. Rouven F. Bodenheimer

Dr. Rouven F. Bodenheimer, M.A. FCIArb
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Axel Benjamin Herzberg, LL.M.

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