Sowohl bei nationalen als auch bei internationalen Bauvorhaben hat die zunehmende Komplexität großer Projekte zur Entstehung von Standardverträgen für verschiedene Szenarien geführt, z.B. für traditionelle Beschaffung („Design bid build“), Design and Build, EPC/Turnkey und Design build operate (DBO)-Projekte.
Obwohl die verschiedenen Musterverträge sich inhaltlich stark unterscheiden, haben sie alle gemeinsam, dass die dispositiven Vorschriften des anwendbaren Rechts aufgrund des Umfangs und der Tiefe der Standardformulare weniger relevant sind. Musterverträge verdrängen allerdings nicht zwingende Bestimmungen des anwendbaren Rechts.
Bestimmte Standard-Bauverträge wurden speziell für den Einsatz in internationalen Projekten entwickelt. Das prominenteste Beispiel sind die FIDIC-Verträge. Andere Standardverträge, wie z.B. NEC-Verträge, stammen aus einer Rechtsordnung (im Falle der NEC-Verträge: England), in der sie als Inlandsvertrag verwendet werden; sie wurden jedoch (auch) im Hinblick auf die internationale Nutzung erstellt. NEC-Verträge sind beispielsweise auch in Hongkong, Australien, Neuseeland und Südafrika weit verbreitet.
Internationale Standard-Bauverträge der neuesten Generation enthalten in der Regel detaillierte, stark durchnormierte Ablaufregeln für eine geordnete Projektabwicklung. Der präskriptive Stil solcher moderner, internationaler Standardverträge wie z.B. FIDIC bedingt ihren wesentlich größeren Umfang in Vergleich zu in kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen entstandenen Standardklauselwerken wie den deutschen VOB/B. Internationale Standardverträge legen in der Regel Fristen fest, innerhalb derer die Parteien bestimmte Maßnahmen ergreifen müssen. Die Nichteinhaltung kann zu schwerwiegenden Folgen führen. Die Formulare arbeiten z.B. mit Verfallklauseln mit kurzen Fristen. Es gibt auch Klauseln, die bestimmen, was im Falle einer Nichteinhaltung geschehen soll. Um Fallstricken gekonnt auszuweichen, müssen die Parteien (und der Ingenieur und/oder Contract Manager) besondere Aufmerksamkeit darauflegen. Baubeteiligte, die zum ersten Mal mit FIDIC-Verträgen arbeiten, werden in aller Regel ihre Vertragsmanagementkapazitäten erweitern müssen, was zu höheren Overhead-Kosten führen kann.
Die Verwendung von Standardverträgen bei internationalen Bauvorhaben bringt aber auch große Vorteile mit sich: Die Parteien müssen nicht immer wieder andere Abläufe von Grund auf erlernen, wenn ein neues Projekt beginnt. Diese Standardisierung hat zusammen mit der weit verbreiteten Praxis, Schiedsklauseln zu vereinbaren, positive Auswirkungen auf die Streitbeilegung in diesem Bereich: Internationale Baustreitverfahren können sich so von den ausgetretenen Pfaden des nationalen Baurechts emanzipieren, die oft nicht geeignet sind, wirklich internationale Projekte zu bewältigen.
Spezialisierte Bauschiedsrichter verfügen nicht nur über ein gutes technisches Verständnis der in Baufragen anstehenden Sachverhalte. Darüber hinaus bringen sie fundierte praktische Kenntnisse in standardisierten Bauverträgen ein. Dies wirkt sich positiv auf die Kosten und das Zeitmanagement in Baustreitverfahren aus.
Die am häufigsten verwendeten Standardverträge bei internationalen Bauprojekten sind die der FIDIC-Familie. Weitere international verwendete Verträge sind NEC-Verträge, das ENAA-Musterformular – International Contract for Process Plant Construction, der ICC Turnkey Contract und der Orgalime Turnkey Contract.
BODENHEIMER verfügen über umfangreiche Erfahrung in internationalen Bauverträgen.
BODENHEIMER REPRÄSENTATIVE MANDATE ALS PARTEIVERTRETUNG
Vertretung eines deutschen Metallfassadenlieferanten in einem Rechtsstreit gegen ein polnisches Bauunternehmen im Zusammenhang mit Ansprüchen aus einem Bauvertrag.
Beratung eines deutschen Metallbauteileherstellers im Zusammenhang mit einem englischen JCT-Bauauftrag für ein Ausstellungszentrum in London.
Beratung eines deutschen Metallfassadenlieferanten im Hinblick auf einen Koope-rationsvertrag mit einem Schweizer Beschichtungsunternehmen.
Entwurf und Verhandlung eines Vertrages zwischen einem deutschen Hersteller von hochwertigen flexiblen Schleifmitteln und einem italienischen Subunternehmer über den Bau einer Anlage in Deutschland.
BODENHEIMER REPRÄSENTATIVE MANDATE ALS SCHIEDSRICHTER
Einzelschiedsrichter in einem DIAC-Mehrparteienschiedsverfahren zwischen Gesellschaften aus Katar und Spanien im Zusammenhang mit Ansprüchen aus einem Bauvertrag, mit katarischem Recht als geltendem Recht und Dubai als Schiedsort. (Dr. Rouven F. Bodenheimer)
Einzelschiedsrichter in einem DIAC-Schiedsverfahren zwischen zwei Gesellschaften aus den Vereinigten Arabischen Emirate wegen Ansprüchen aus einem Bauvertrag, mit dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate als geltendem Recht und Dubai als Schiedsort. (Dr. Rouven F. Bodenheimer)
Vorsitzender Schiedsrichter in einem DIAC-Schiedsverfahren zwischen einem Projektentwickler und einem Investor rund um Bauansprüche, mit dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate als geltendem Recht und Dubai als Ort des Schiedsverfahrens. (Dr. Rouven F. Bodenheimer)
Mitschiedsrichter in einem ICC-Schiedsverfahren zwischen einem zypriotischen Mitglied einer Gruppe von Bauunternehmen gegen einen italienischen Hersteller von Baumaterialien (CISG, italienisches, schweizerisches Recht; Schiedsort Zürich) (Axel Benjamin Herzberg)
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