construction bodenheimer herzberg legal

Aufgrund der vielen Variablen rund um Bauvorhaben, wie z. B. der vielen Beteiligten und der Abgrenzung ihrer Aufgaben, entstehen im Baubereich regelmäßig es eine Vielzahl von Streitigkeiten. Typische Streitpunkte sind:

  • Ansprüche auf zusätzliche Vergütung und / oder Bauzeitenverlängerungen
  • Änderungen durch Auftraggeber
  • Schlechtleistung oder verspätete Leistung durch Auftragnehmer und/oder Subunternehmer
  • mehrdeutige oder unklare Vertragsbedingungen und abweichende Auslegung der Begriffe usw.

Zur Lösung dieser Streitigkeiten können die Parteien entweder auf die staatliche Gerichtsbarkeit, auf Schiedsverfahren oder auf außergerichtliche Methoden der Streitbeilegung zurückgreifen, wie z.B. Adjudikation, Streitschlichtung oder Mediation.

Viele inländische Bauangelegenheiten werden von den staatlichen Gerichten bearbeitet. Im Gegensatz dazu werden internationale Bauverfahren in der Regel durch Bauschiedsverfahren entschieden. In mehreren englischsprachigen Jurisdiktionen steht beiden Vertragsparteien eine gesetzliche Adjudikation zur Verfügung, d.h. eine schnelle (in der Regel 28 Tage) Streitbeilegungsmethode, die für die Parteine verbindlich ist.

Eine weitere attraktive Option für Parteien, die Streitigkeiten so schnell wie möglich vom Tisch zu haben, sind Streitschlichtungsgremien. Schließlich gibt es mehrere ADR-Methoden wie Mediation und Schlichtung.

BODENHEIMER verfügt über ein internationales Team, das besonders versiert darin ist, Mandanten hinsichtlich sämtlicher genannter Streitbeilegungsmethodenzu beraten und zu vertreten. Außerdem sind wir regelmäßig als Schiedsrichter tätig.

BODENHEIMER Repräsentative Mandate als Parteivertreter

Vertretung eines Generalunternehmers in einem Schiedsverfahren über die Ausführung einer Anlage, die im Rahmen eines FIDIC-Bauvertrags beschafft wurde.

Vertretung eines australischen Hotelbetreibers vor deutschen Landgerichten in einem Verfahren zur Beweisaufnahme über Mängel in allen Badezimmern eines Hotels.

Vertretung eines deutschen Anbieters von Technical Due Diligence Dienstleistungen vor den deutschen Landgerichten und gewann einen Europäischen Zahlungsbefehl für den Mandanten in einer Klage gegen ein luxemburgisches Immobilienunternehmen.

Vertretung eines deutschen Bodenbelagsunternehmers in einem Rechtsstreit gegen ein Krankenhaus in Luxemburg wegen angeblicher Mängel und der ungerechtfertigten Inanspruchnahme einer Leistungsgarantie.

Vertretung eines deutschen Lieferanten von Metallfassaden in einem Rechtsstreit gegen ein polnisches Bauunternehmen im Zusammenhang mit Ansprüchen aus einem Bauvertrag.

Vertretung eines deutschen Immobilienentwicklers in einem vor den deutschen Landgerichten anhängigen Rechtsstreit gegen einen Innenarchitekten im Zusammenhang mit Ansprüchen wegen verspäteter Lieferung des Projekts.

Vertretung eines deutschen Baustofflieferanten in einem gesetzlichen Gerichtsverfahren gegen einen englischen Arbeitgeber nach dem UK Housing Grants, Construction and Regeneration Act 1996.

Vertretung eines deutschen Architekten in einem Rechtsstreit mit einer deutschen Gegenpartei im Zusammenhang mit Forderungen aus ausstehenden Zahlungen und Ansprüchen auf Mängelbeseitigung.

BODENHEIMER Repräsentative Mandate als Schiedsrichter

Einzelschiedsrichter in einem DIAC-Schiedsverfahren zwischen einer katarischen Tochtergesellschaft und zwei Tochtergesellschaften, eine katarische und eine spanische Tochtergesellschaft, die sich mit Ansprüchen aus einem Bauvertrag im Zusammenhang mit einem Infrastrukturprojekt befassen, wobei das katarische Recht das maßgebliche Recht und Dubai der Ort des Schiedsverfahrens ist. (Dr Rouven F. Bodenheimer)

Als Einzelschiedsrichter in einem DIAC-Schiedsverfahren zwischen zwei Parteien der Vereinigten Arabischen Emirate, einem Hersteller und einer Baufirma, das sich um Ansprüche aus einem Bauvertrag im Zusammenhang mit einem Infrastrukturprojekt dreht, mit dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate als geltendem Recht und Dubai als Ort des Schiedsverfahrens. (Dr Rouven F. Bodenheimer)

Als vorsitzender Schiedsrichter in einem DIAC-Schiedsverfahren zwischen zwei Parteien der Vereinigten Arabischen Emirate, einem Geschäftsmann und einem Entwickler von Bauprojekten, die sich um Bauansprüche drehen, mit dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate als geltendem Recht und Dubai als Ort des Schiedsverfahrens. (Dr Rouven F. Bodenheimer)

Mitschiedsrichter in einem ICC-Schiedsverfahren zwischen einem zypriotischen Mitglied einer Gruppe von Bauunternehmen gegen einen italienischen Hersteller, mit Ansprüchen aus einem Bauvertrag, mit CISG, italienischem und schweizerischem Recht als geltendem Recht und Zürich als Ort des Schiedsverfahrens (Axel Benjamin Herzberg).

IHRE ANSPRECHPARTNER FÜR DIESEN FACHBEREICH

Dr. Rouven F. Bodenheimer

Dr. Rouven F. Bodenheimer, M.A. FCIArb
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Axel Benjamin Herzberg, LL.M.

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