Ein Mehrparteien-Schiedsverfahren ist jedes Schiedsverfahren, an dem drei oder mehr Parteien beteiligt sind. Heutzutage kann die Struktur von Projekten und Transaktionen aller Art leicht komplex werden und mehrere Parteien aus verschiedenen Jurisdiktionen einbeziehen. Um Kosten zu sparen, können diese Parteien daher beschließen, alle ihre Fragen in einem einzigen Schiedsverfahren zu klären.
Schiedsinstitutionen haben vielfach besondere Bestimmungen in ihre Verfahrensordnungen zur Bewältigung von Mehrparteien-Schiedsverfahren aufgenommen. Diese Bestimmungen betreffen in der Regel die Parteierweiterung (Joinder) und Verbindung von Verfahren sowie die Bildung des Schiedsgerichts.
Mehr-Vertrags-Schiedsverfahren (multi-contract arbitration) bezieht sich auf alle Schiedsverfahren, die sich auf Streitigkeiten beziehen, die sich aus oder im Zusammenhang mit mehr als einem Vertrag ergeben. Ob
Ein Schiedsverfahren mit mehreren Verträgen kann beispielsweise dazu beitragen, Kosten in Streitigkeiten um Handelsvertretung oder Vertrieb zu sparen, wenn die Parteien eine Rahmenvereinbarung und später mehrere Einzelvereinbarungen abschließen. Sie kann auch für die Kostenersparnis bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bauwesen von Bedeutung sein, wenn ein Auftraggeber, Auftragnehmer und Subunternehmer durch kompatible Schiedsvereinbarungen aneinander gebunden sind.
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