In grenzüberschreitenden Schiedsverfahren müssen sich alle Beteiligten der kulturellen und rechtlichen Unterschiede bewusst sein, die sich aus der Diversität von Parteien, Schiedsrichtern, Anwälten und anderen Beteiligten ergeben.
In der angelsächsischen Welt ist es – in unterschiedlichem Maße – normal, dass in den meisten formalisierten Streitigkeiten (ob vor staatlichen Gerichten oder vor Schiedsgerichten) irgendwann eine Phase der Dokumentenvorlage (Document Production bzw. Discovery) stattfindet. In kontinentaleuropäisch geprägten Rechtsordnungen ist dies nicht der Fall.
In den letzten Jahrzehnten ist in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit ein konvergenter, hybrider Weg entstanden: Die internationale Schieds-Community hat Dokumentenproduktion als Bestandteil der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit grundsätzlich akzeptiert. Obwohl es sich um ein ursprünglich ausschließliches Element der Common Law-Jurisdiktionen handelt, werden Dokumentenvorlage-Elemente inzwischen auch von Parteien aus Civil Law-Jurisdiktione regelmäßig akzeptiert.
Die IBA-Regeln zur Beweisaufnahme in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit sind ein unverbindliches Regelwerk mit dem Ziel, ein effizientes, wirtschaftliches und faires Verfahren zur Beweisaufnahme zu gewährleisten. Die IBA-Regeln legen Mechanismen fest, die unter anderem die Vorlage von Dokumenten, die Beantragung der Produktion, die Abgabe von Zeugenaussagen und die Vorlage von Gutachten ermöglichen. Die Regeln sind auch wirksam, um so genannte „fishing expeditions“ zu verhindern, da sie Anforderungen an Anträge auf Dokumentenerstellung festlegen.
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