Der Schiedsauftrag (Terms of Reference) ist ein von den Parteien und den Schiedsrichtern unterzeichnetes Schlüsseldokument zur Verfahrenssteuerung im Anschluss an die Konstituierung des Schiedsgerichts. Hauptziel ist es, den Streitgegenstand klar zu definieren und die Einigung der Parteien auf Eckpunkte der Verfahrensgestaltung zu dokumentieren.

In einem Schiedsauftrag wird daher Folgendes festgelegt:

  • Name und Kontaktdaten der Parteien und Schiedsrichter;
  • eine Zusammenfassung des wesentlichen Parteivortrags;
  • die Anträge der Parteien;
  • das auf die Streitigkeit anwendbare materiellen Recht;
  • den Schiedsort; und
  • jede Vereinbarung der Parteien zu Verfahrensfragen.

Die Unterzeichnung des Schiedsauftrags hat zwei wesentliche Konsequenzen: Erstens wird erschwert, dass die Parteien anschließend gänzlich neue Ansprüche (etwa durch eine Klageerweiterung) in das Verfahren einbringen. Zweitens verpflichtet der Schiedsauftrag die Schiedsrichter, alle darin genannten Fragen zu lösen und sich an die von den Parteien gewählten Verfahrensvereinbarungen zu halten.

Schiedsaufträge sind nicht Bestandteil jedes einzelnen Schiedsverfahrens. Während die Schiedsgerichtsordnung der ICC sie für die meisten von der Institution administrierten Verfahren verbindlich vorschreibt, sind Schiedsaufträge nach anderen Regeln implizit zulässig.

Mehr zu Schiedsaufträgen und Case Management erfahren Sie in Axel Benjamin Herzbergs Artikel über Projektmanagement in der Streitbeilegung.

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