BODENHEIMER berät und vertritt regelmäßig Mandanten aus dem englischsprachigen Raum, die in Deutschland oder anderen Teilen Kontinentaleuropas tätig sind. Drei unserer Anwälte sind in den Ländern des Common Law zugelassen (England und Wales, New York). Darüber hinaus ist Partner Dr. Rouven F. Bodenheimer Fellow des Chartered Institute of Arbitrators in London. Wir sind daher bestens gerüstet, um die deutsch-rechtlichen Aspekte grenzüberschreitender Streitigkeiten und nichtstreitiger Fälle, die ihren Ursprung in oder mit Common Law Jurisdiktionen haben, zu bearbeiten.
In bestimmten Angelegenheiten sind wir auch selbst in der Lage, Mandanten in Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten, die dem Recht einer Common Law Gerichtsbarkeit unterliegen. Bei Bedarf stehen wir in solchen Fällen den lokalen Anwälten zur Seite. Mehr erfahren
BODENHEIMER REPRÄSENTATIVE MANDATE ALS PARTEIVERTRETUNG
Vertretung eines britischen Herstellers von IT-Geräten in einem Rechtsstreit vor den deutschen Gerichten gegen einen Lieferanten in Fragen im Zusammenhang mit Mängelansprüchen
Vertretung eines professionellen Athleten aus den USA in Haftungsverfahren vor den deutschen Landgerichten gegen zwei deutsche Ärzte im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern
Beratung eines US-Herstellers von Medizinprodukten im Vorfeld eines ICC-Schiedsverfahrens in einer strittigen Angelegenheit gegen einen deutschen Vertriebspartner.
Vertretung eines deutschen Rüstungsunternehmens in einem Rechtsstreit vor den deutschen Gerichten gegen einen US-Lieferanten in einem CISG-Verfahren, das sich auf die Kündigung eines Vertrages über die Lieferung von militärischer Ausrüstung zur Nutzung durch einen NATO-Mitgliedstaat bezieht.
Vertretung eines indischen Unternehmens in einem Ad-hoc-Schiedsverfahren nach den UNCITRAL Arbitration Rules gegen ein britisches Unternehmen nach englischem Recht.
Vertretung eines deutschen Mandanten in einem Bau-Adjudikationsverfahren nach dem Housing, Grants, Construction and Regeneration Act 1996 gegen ein britisches Unternehmen.
Erfolgreiche Beilegung eines kompletten werberechtlichen Rechtsstreits gegen eine US-amerikanische Gesellschaft nach englischem Recht im Namen eines türkischen Mandanten.
Erfolgreich abgewickelte Ansprüche eines österreichischen Investors gegen eine deutsche Großbank aus dem Kauf von Schuldverschreibungen eines US-amerikanischen Verteidigungsunternehmens nach englischem Recht.
Erfolgreiche Beilegung eines komplexen Streits zwischen einem deutschen Top-Level-Manager der britischen Tochter eines börsennotierten US-Konzerns, unter Einbeziehung von Whistleblower-Ansprüchen nach dem Sarbanes-Oxley Act.
Erfolgreicher Vergleich von Ansprüchen nach englischem Recht im Zusammenhang mit dem Bau der Gagosian Art Gallery, einem charakteristischen Gebäude in Central London, im Auftrag eines deutschen Bauunternehmens.
IHRE ANSPRECHPARTNER IN DIESEM FACHBEREICH